Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Vertragsgegenstand
  1. Anbieter: Der Anbieter des Dienstes „Zeusch“ ist Natalia Shurdukova mit Sitz in Hamm (Sieg).
  2. Leistungen: Der Anbieter stellt ein Online-Tool zur Erstellung von Zeugnissen zur Verfügung.
    • Leistungen des Anbieters:
      • Hosting und Betrieb eines Online-Systems
      • Benutzerverwaltung, Datenerfassung, PDF-Erzeugung
      • Regelmäßige Fehlerbehebungen und Anpassungen an geänderte amtliche Vorgaben
  3. Nutzungsrechte: Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Alle Urheberrechte verbleiben beim Anbieter.
  4. Leistungsüberlassung: Die Leistungen des Anbieters dürfen vom Nutzer nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

§2 Kostenlose Testphase und Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigung
  1. Testphase: Der Nutzer kann den Dienst während einer Testphase nutzen.
  2. Anfrage: Der Nutzer gibt alle erforderlichen Daten ein und beantragt einen Testzugang.
  3. Bereitstellung: Der Anbieter stellt den Zugang innerhalb von zwei Werktagen bereit.
  4. Dauer der Testphase: Die Testphase endet nach zwei Monaten.
  5. Ende der Testphase: Wird kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen, wird der Zugang gesperrt und die Daten nach 30 Tagen gelöscht.
  6. Antrag: Der Nutzer wählt ein Paket, gibt die erforderlichen Daten ein und sendet seine Bestellung ab.
  7. Annahme: Der Anbieter kann den Antrag innerhalb von 14 Tagen annehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt.

§3 Vertragsdauer und Kündigung
  1. Laufzeit: Der Vertrag läuft 12 Monate.
  2. Verlängerung: Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
  3. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Kündigung: Jede Kündigung bedarf der Textform.
  5. Datenlöschung: Nach Vertragsende werden die Daten nach 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§4 Entgelte und Zahlung
  1. Rechnungstellung: Der Kunde erhält nach Bestellung bzw. zur Vertragsverlängerung eine Rechnung. Diese Beträge sind 4 Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
  2. Verzug: Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang zur Software vorübergehend sperren. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung zwei Kalenderwochen nach Fälligkeit in Verzug.

§5 Verfügbarkeit und Haftung
  1. Erreichbarkeit: Der Dienst ist durchschnittlich 99% im Monat verfügbar.
  2. Haftung: Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
  3. Wartungsarbeiten: Der Anbieter kann Wartungsarbeiten ankündigen, die die Verfügbarkeit beeinträchtigen.
  4. Datenübertragung: Die Leistungspflicht beschränkt sich auf die Server des Anbieters.
  5. Mitwirkungspflicht: Der Nutzer muss Störungen unverzüglich melden.
  6. Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.

§6 Datenschutz
  1. Datenschutz: Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  2. Verpflichtung zur Geheimhaltung: Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden.

§7 Änderungen der AGB
  1. Änderungsvorbehalt: Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.

§8 Schlussbestimmungen
  1. Geltendes Recht: Es gilt deutsches Recht.
  2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.